ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf

1. Geltung

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Die Angebote und Informationen, die von SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf verschickt werden, sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Es ist nicht gestattet, diese ohne schriftliche Zustimmung von SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf an Dritte weiterzugeben. Wenn der Empfänger gegen diese Verpflichtung verstößt und der Dritte, an den die Informationen weitergegeben wurden, einen Vertrag abschließt, der provisionspflichtig wäre, muss der Empfänger eine Provision als Schadenersatz zahlen. Der Empfänger kann jedoch nachweisen, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist. SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf kann auch einen weitergehenden Schadenersatzanspruch wegen unbefugter Weitergabe von Informationen geltend machen.

3. Angebote

Die Angebote der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf nicht übernommen. Es obliegt daher dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen, als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Die SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf, so ist der Kunde verpflichtet, der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

6. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu bezahlender Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei Gewerbemietobjekten, je inkl. 19% ges. MwSt.

7. Doppeltätigkeit

Die SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.

8. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf zu belegen, dass dies der Fall ist. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis, so hat er der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf sämtliche Aufwendungen, die der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

9. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf, dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

10. Informationspflicht nach VSBG

Die SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der SCHWABINGER IMMOBILIEN Axel M. Wolf und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vertragsparteien ist München.

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so sollte die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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